Rechtsprechung
LG Berlin, 17.10.2016 - 52 S 19/16 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Waschstraßenbetreiber haftet nicht für Auffahrunfall während Waschvorgangs - Auffahrunfall durch zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindern
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg-Blankenese, 10.07.2019 - 531 C 133/17
Zur Haftung des Waschanlagenbetreibers
Die Beklagte beruft sich auf OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2002, 12 U 170/01, LG Duisburg vom 29.02.2016, 5 S 105/15 und LG Berlin vom 17.10.2016, 52 S 19/16 (Blatt 43 d. A.).